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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ostereiersuche

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ostereiersuche

  • Die Kinder müssen mit vollem Namen des Kindes (Vor- und Zuname) angemeldet werden.
  • Der Geburtstag der Kinder muss mit Tag, Monat und Geburtsjahr angegeben werden.
  • Die Kinder müssen vom Jahrgang her zwischen 4 und 10 Jahren alt sein.
  • Die Kinder sollten dem Wetter angepasste Kleidung tragen, ein Körbchen oder anderes Behältnis
    zum Aufnehmen der gefundenen Eier ist mitzubringen.
  • Es muss ein Erziehungsberechtigter mit seinen Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefon)
    angegeben werden.
  • Die Kinder werden nach Jahrgang in Gruppen eingeteilt. Kinder, die unterschiedlich alt sind,
    können nicht in die gleiche Gruppe.
  • Die Kinder müssen alleine in den Ostereier-Suchbereich gehen. Eltern oder Angehörige dürfen
    nicht mit.
  • Haben zwei Kinder in einer Gruppe gleich viele Eier gefunden, entscheidet das Los darüber,
    wer Eierkönig wird.
  • Die zu suchenden Ostereier sind Eigentum der Stiftung und müssen am Startzelt wieder
    abgegeben werden.
  • Sollten am Ostersonntag Kinder abgesagt haben, wird um 13:30 Uhr eine Nachrückerliste
    am Informationszelt ausgelegt.
  • Sollten Kinder in einer Gruppe fehlen, wird die Gruppe mit Kindern aus dieser Nachrückerliste
    aufgefüllt.
  • Kinder, die in die Nachrückerliste eingetragen wurden, haben keinen Anspruch auf Teilnahme
    am Ostereiersuchen. Die Teilnahme hängt von möglichen freien Plätzen ab.
  • Den Anweisungen der Mitglieder der Stiftung ist Folge zu leisten. Andernfalls können die Kinder
    disqualifiziert, andere Personen des Gartens verwiesen werden.
  • Die Teilnahme ist kostenlos, um Spenden für den Garten wird gebeten. Zu diesem Anlass werden
    Mitglieder der Stiftung mit Sammeldosen um Spenden bitten.
  • Während der Veranstaltung werden von der Stiftung und der Presse Fotos und Filmaufnahmen
    gemacht. Diese werden von der Stiftung für Werbezwecke verwendet und archiviert.
  • Die allgemeinen Gartenregeln, die an allen Eingängen aushängen, müssen eingehalten werden.
  • Eine private Ostereiersuchveranstaltung ist während der Veranstaltung nicht gestattet.
  • Die Teilnahme ist freiwillig, die Stiftung übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder
    Beschädigungen von Privateigentum, die in Verbindung mit der Ostereiersuche stehen.
  • Die Stiftung übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit
    den Geschenken und Preisen entstehen könnten.
  • Eltern haften für Ihre Kinder.