Veranstaltungen

Termine

Erben und Vererben

Erben und Vererben

Heute für die Zukunft sorgen

Was soll nach meinem Tod mit meinem Vermögen geschehen?Welche Projekte möchte ich über meinen Tod hinaus unterstützen? Welche Menschen und Organisationen möchte ich bedenken? Mit diesen Fragen setzen sich viele Menschen auseinander – nicht erst am Lebensende.

Ihre Unterstützung ist ein wertvolles Geschenk

Falls Sie überlegen, ob Sie die Stiftung Botanischer Garten Solingen e.V in Ihrem Testament bedenken, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sprechen Sie mit uns. Gern unterstützen wir Sie und informieren Sie über geeignete Projekte, damit Ihr Vermögen in Ihrem Sinne langfristig und nachhaltig dazu beiträgt, den Botanischen Garten in Solingen auch für die nachfolgende Generationen erhalten und attraktiv zu machen.

Gute Gründe für ein Testament

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, über die eigene Lebenszeit hinaus die Zukunft mitzugestalten und Sorge für diejenigen zu tragen, die Ihnen am Herzen liegen. Doch wird der Letzte Wille nicht in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten, erfolgt die Verteilung des Erbes nach den gesetzlichen Vorschriften. Hierbei werden Erben der 1. und 2. Grades unterschieden. Grundsätzlich erben in Deutschland nur Verwandte. Sind keine Verwandte vorhanden, tritt der Staat als Nachlassnehmer ein.

Hilfe, die bleibt

Viele Menschen möchten jedoch nicht nur ihre Angehörigen absichern. Sie möchten selbst bestimmen, welche Personen oder Organisationen Ihr Vermögen erben. Sie wünschen sich mit ihrer Unterstützung die Arbeit der Stiftung Botanischer Garten Solingen e.V zu fördern, den Naturschutz und Denkmalschutz zu fördern.

Aus diesem Grund entscheiden sie sich dafür, die Stiftung Botanischer Garten Solingen e.V in ihrem Testament als Vermächtnisnehmer oder Erbin einzusetzen.

Die Gewissheit, alles geregelt zu haben

Die Regelungen des Testaments überlagern die gesetzliche Erbfolge, mit Ausnahme der Pflichtteilansprüche. Um gültig zu sein, muss ein Testament handschriftlich verfasst und eigenhändig, mit Vor- und Nachnamen, Ort und Datum unterschrieben sein. Es sollte die Überschrift “Testament“ tragen und den Erben genau bezeichnen.

Wer ganz sicher gehen möchte, dass alle Formvorschriften erfüllt werden und somit das Testament volle Gültigkeit erlangt, kann ein notarielles Testament errichten. Das kann durch mündliche Willensbekundung oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung gegenüber einem Notar erfolgen.

Anschrift der Geschäftsstelle:
Stiftung Botanischer Garten Solingen e.V.
Postfach 19 01 13
42701 Solingen
Telefon: 0212 / 31 53 17
Email: info@botanischergartensolingen.de